Schutz- und Hygienekonzept DJK Bous 1910 e.V. – Sparte Ju-Jutsu
Im Einklang mit der jeweils gültigen Corona-Rechtsverordnung und den Maßnahmen des Saarlands (hier in der Fassung vom 21.05.2021) erlassen wir für den Gültigkeitsbereich der Sparte Ju-Jutsu der DJK Bous 1910 e.V. folgendes Schutz- und Hygienekonzept:
Zum Schutz unserer Mitglieder und Trainer*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Allgemeine Regelungen
• Eine Teilnahme am Training ist nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Ergebnis erlaubt. Dieses wird von die/der Trainer*in kontrolliert.
• Trainingseinheiten werden mit maximal 35 Trainierenden durchgeführt
• Die Kontaktdaten der Trainierenden werden dokumentiert, indem Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Beginn und Ende der Anwesenheit notiert werden
• Die Daten werden vier Wochen aufgehoben und den entsprechenden Behörden auf Anfrage zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung gestellt; nach vier Wochen werden die Daten vernichtet
• Personen mit Atemwegssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen, sofern keine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorliegt
• Teilnehmende mit entsprechenden Symptomen werden aufgefordert, die Sportstätte zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.
Maßnahmen zur Reduzierung des Ansteckungspotenzials beim Training
- Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, beim Zugang zur Sporthalle die Abstandsregeln einzuhalten
- Um direkten Körperkontakt zwischen verschiedenen Personen zu reduzieren, wird der Partner*innenwechsel bei Kontaktübungen vermieden.
- Die Trainierenden werden angehalten, Toiletten, Umkleiden und Duschen, nur unter Einhaltung der Abstandsregel zu nutzen.
- Die Einhaltung der Abstandsregeln vor und nach dem Training werden kontrolliert
- Es werden Trainingsformen bevorzugt, die Abstand zwischen den Trainierenden erlauben
Mund-Nase-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass zum Eigenschutz und dem Schutz der anderen beim betreten und verlassen der Sportstätte sowie während des Aufenthaltes in der Sportstätte eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist.
Beim Sport treiben selbst, werden die Teilnehmer darüber informiert, dass auch hier eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden kann.
- Dort, wo es möglich ist, werden persönlicher Trainingsmittel genutzt.
- Werden vereinseigene Trainingsmittel eigesetzt, werden sie im Anschluss an das Training desinfiziert. Die/der Trainer*in ist dafür verantwortlich
Zeiten zwischen einzelnen Trainingseinheiten
- Um das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Trainingsgruppen zu Beginn und Ende des Trainings zu vermeiden, werden 15-minütige Pausen zwischen den einzelnen Trainingseinheiten eingehalten
Zutritt trainingsfremder Personen zur Sportstätte
- Der Zutritt von Personen, die nicht am Training teilnehmen, wird auf ein Minimum beschränkt (zulässig wären z.B. Erziehungsberechtigte von kleinen Kindern)
- Die Kontaktdaten von Personen, die nicht am Training teilnehmen, werden beim Betreten/Verlassen der Sportstätte dokumentiert.
Sonstige Hygienemaßnahmen
- Die Trainer*innen sorgen für regelmäßige Belüftung der Räume durch Öffnen der Belüftungsfenster und Notfalltüren.
- Den Trainierenden werden geeignete Desinfektionsmittel zur Hand- und Trainingsmitteldesinfektion zur Verfügung gestellt.
Abschließende Hinweise: Aufbewahrung, Aushang und Verantwortlichkeit
- Das Schutz- und Hygienekonzept wird zur Vorlage und Einsicht aufbewahrt
- Schutz- und Hygieneregeln werden für alle sichtbar ausgehängt
- In den einzelnen Trainingseinheiten sind die jeweiligen Trainer*innen für die Einhaltung der Regeln verantwortlich
- Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz ist Patrick Hubertus
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