Schutz- und Hygienekonzept DJK Bous 1910 e.V. – Sparte Ju-Jutsu

Im Einklang mit der jeweils gültigen Corona-Rechtsverordnung und den Maßnahmen des Saarlands (hier in der Fassung vom 21.05.2021) erlassen wir für den Gültigkeitsbereich der Sparte Ju-Jutsu der DJK Bous 1910  e.V. folgendes Schutz- und Hygienekonzept:

 

Zum Schutz unserer Mitglieder und Trainer*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Allgemeine Regelungen

•        Eine Teilnahme am Training ist nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Ergebnis erlaubt. Dieses wird von die/der Trainer*in kontrolliert.

•        Trainingseinheiten werden mit maximal 35 Trainierenden durchgeführt

•        Die Kontaktdaten der Trainierenden werden dokumentiert, indem Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Beginn und Ende der Anwesenheit notiert werden

•        Die Daten werden vier Wochen aufgehoben und den entsprechenden Behörden auf Anfrage zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung gestellt; nach vier Wochen werden die Daten vernichtet

•        Personen mit Atemwegssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen, sofern keine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorliegt

•        Teilnehmende mit entsprechenden Symptomen werden aufgefordert, die Sportstätte zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.

 

Maßnahmen zur Reduzierung des Ansteckungspotenzials beim Training

  • Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, beim Zugang zur Sporthalle die Abstandsregeln einzuhalten
  • Um direkten Körperkontakt zwischen verschiedenen Personen zu reduzieren, wird der Partner*innenwechsel bei Kontaktübungen vermieden.
  • Die Trainierenden werden angehalten, Toiletten, Umkleiden und Duschen, nur unter Einhaltung der Abstandsregel zu nutzen.
  • Die Einhaltung der Abstandsregeln vor und nach dem Training werden kontrolliert
  • Es werden Trainingsformen bevorzugt, die Abstand zwischen den Trainierenden erlauben

 

Mund-Nase-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass zum Eigenschutz und dem Schutz der anderen beim betreten und verlassen der Sportstätte sowie während des Aufenthaltes in der Sportstätte eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist.

Beim Sport treiben selbst, werden  die Teilnehmer darüber  informiert, dass auch hier eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden kann.

  • Dort, wo es möglich ist, werden persönlicher Trainingsmittel genutzt.
  • Werden vereinseigene Trainingsmittel eigesetzt, werden sie im Anschluss an das Training desinfiziert. Die/der Trainer*in ist dafür verantwortlich

 

Zeiten zwischen einzelnen Trainingseinheiten

  • Um das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Trainingsgruppen zu Beginn und Ende des Trainings zu vermeiden, werden 15-minütige Pausen zwischen den einzelnen Trainingseinheiten eingehalten

 

Zutritt trainingsfremder Personen zur Sportstätte

  • Der Zutritt von Personen, die nicht am Training teilnehmen, wird auf ein Minimum beschränkt (zulässig wären z.B. Erziehungsberechtigte von kleinen Kindern)
  • Die Kontaktdaten von Personen, die nicht am Training teilnehmen, werden beim Betreten/Verlassen der Sportstätte dokumentiert.

 

Sonstige Hygienemaßnahmen

  • Die Trainer*innen sorgen für regelmäßige Belüftung der Räume durch Öffnen der Belüftungsfenster und Notfalltüren.
  • Den Trainierenden werden geeignete Desinfektionsmittel zur Hand- und Trainingsmitteldesinfektion zur Verfügung gestellt.

 

Abschließende Hinweise: Aufbewahrung, Aushang und Verantwortlichkeit

  • Das Schutz- und Hygienekonzept wird zur Vorlage und Einsicht aufbewahrt
  • Schutz- und Hygieneregeln werden für alle sichtbar ausgehängt
  • In den einzelnen Trainingseinheiten sind die jeweiligen Trainer*innen für die Einhaltung der Regeln verantwortlich
  • Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz ist Patrick Hubertus
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