Durch die Teilnahme am Training der Ju-Jutsu Sparte der DJK Bous und der Eintragung in die Anwesenheitsliste, verpflichten sich die Teilnehmenden zur Einhaltung folgender Regeln:

Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands

  • Vor und nach dem Training gilt zwischen den Trainierenden ein Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Der Körperkontakt ist während des Trainings auf ein Minimum zu beschränken und dort, wo möglich, ist Abstand zu halten
  • Die Trainer*innen kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregeln
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleiden und Duschräumen einzuhalten

Mund-Nase-Bedeckungen und Trainingsmittel

  • Während des Betreten und des Verlassens der Halle ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
  • Mitglieder können auch während des Trainings zum Eigenschutz und Schutz unserer Trainer*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen
  • Nach Möglichkeit werden eigene Trainingsmittel eingesetzt
  • Werden vereinseigene Trainingsmittel eingesetzt, so sind sie nach Gebrauch zu desinfizieren

Hygienemaßnahmen

  • Vor Trainingsbeginn bitte Hände waschen oder ein Desinfektionsmittel benutzen
  • Grundsätzlich ist auf die Handhygiene und die Niesetikette zu achten
  • Die Sparte stellt geeignete Desinfektionsmittel zur Verfügung

Verhalten bei Verdachtsfällen

  • Personen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Covid-19-Infektion schließen lassen, bleiben zu Hause, sofern keine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorliegt.

  • Teilnehmende mit entsprechenden Symptomen dürfen nicht am Training teilnehmen; die Trainer*innen sind berechtigt, Symptomträger*innen vom Training auszuschließen
Information über diese Regeln, Dokumentation der Trainingsteilnahme und Zutritt trainingsfremder Personen zur Halle
  • Die Trainer*innen sind verpflichtet, die Trainingsteilnehmenden über diese Regeln zu informieren
  • Die Teilnahme am Training wird dokumentiert, indem Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Beginn und Ende der Anwesenheit notiert werden
  • Die Daten werden vier Wochen aufgehoben und den entsprechenden Behörden auf Anfrage zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung gestellt; nach vier Wochen werden die Daten vernichtet
  • Der Zutritt von Personen, die nicht am Training teilnehmen, wird auf ein Minimum (z.B. Eltern kleiner Kinder Eltern) beschränkt

Bous, der 07.08.2020 P.Hubertus
stellv. Spartenleiter Ju-Jutsu

Kategorien: Aktuelles

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